Dienstag, 25. Februar 2014

sozialturismus 2

MINDESTSICHERUNG BULGARIEN

Besondere beitragsunabhängige Mindestsicherung:
- gezielte Beihilfe für die Ausstellung eines Personalausweises (Целева помощ за издаване на лична карта): Der Höchstbetrag der im Ermessen stehenden Leistung entspricht dem garantierten Mindesteinkommen (Гарантиран минимален доход) oder BGN 65 (€ 33). Die Leistung basiert auf den Ergebnissen einer sozialen Beurteilung durch Sozialarbeiter.
- gezielte Beförderungsbeihilfe (Целева помощ за безплатно пътуване): diese Leistung (kein Ermessensspielraum, keine Bedürftigkeitsprüfung) wird kinderreichen Müttern gewährt (höchstens einmal pro Jahr) und Personen mit Behinderungen und Kriegsinvaliden (höchstens zweimal pro Jahr). Der Bedarf des Antragstellers wird von Sozialarbeitern festgelegt. Der Betrag ist abhängig von den tatsächlichen Beförderungskosten des Antragstellers.
- Soziale Altersrente (Социална пенсия за старост):
Seit 1. Januar 2010 beläuft sich der monatliche Betrag auf BGN 100,86 (€ 52).
Seit Aptil 2013: BGN 110 (€ 56,27)

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